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Ist Ihre Videoanlage DSGVO konform?

Mittlerweile sollte die neue Datenschutzgrundverordnung bei allen Betrieben angekommen sein. Doch leider wird immer wieder von Unternehmen berichtet, welche die aktuellen Vorschriften nicht einhalten oder nicht korrekt umsetzen. Vielfach hat das eine Abmahnung oder gar eine Geldstrafe zur Folge. Deshalb empfiehlt es sich, für seinen Betrieb die aktuellen Normen und Gesetze zu kennen und dementsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Umsetzung dieser Maßnahmen und geben hilfreiche Tipps und Ratschläge. Besonders bei Videoanlagen ist es wichtig Persönlichkeitsrechte und die zugehörigen Daten korrekt aufzubewahren und verantwortungsbewusst damit umzugehen.
 

Was muss vor der Installation beachtet werden?
 

  • Die Videoüberwachung muss aus klar ersichtlichen Gründen installiert werden. Das kann zum Beispiel der Schutz des betrieblichen Eigentums oder Arbeitssicherheitstechnische Aspekte sein.

  • Nur die genehmigten Bereiche dürfen gefilmt werden (Andere Bereiche müssen ausgeblendet oder unkenntlich gemacht werden). Kameras sollten so positioniert werden, dass sie den idealen Blickwinkel auf das Geschehen haben und dabei so wenig „Ausschuss“ wie möglich produzieren.

  • Alle Eingänge, über welche das Personal oder Kundschaft den überwachten Bereich betritt, müssen mit entsprechenden Hinweisschildern ausgestattet werden. Auf diesen muss sowohl der Grund der Videoüberwachung als auch der entsprechende Gesetzesartikel angeführt werden.


Das muss im Hinblick auf die Mitarbeiter beachtet werden:
 

  • Die Videoanlage muss vom Arbeitsinspektorat genehmigt werden. Dazu wird das entsprechende Formular, sowie eine detaillierte Beschreibung der Anlage mit zugehörigen Datenblättern und Plänen über Positionierung und Aufnahmewinkel benötigt.

  • Die Aufzeichnungen dürfen maximal 24 Stunden aufbewahrt werden. Nur am Wochenende bzw. an Ruhe- oder Feiertagen darf diese Zeit überschritten werden.

  • Ausschließlich den Mitarbeitern vorbehaltene Bereiche dürfen nicht überwacht werden. Diese Bereiche werden vom Arbeitnehmerschutzgesetz sowie von der geltenden Privacy klar geregelt.

  • Alle Mitarbeiter müssen über die Videoüberwachung und deren Positionen informiert werden.

  • Die korrekte Behandlung und Auswertung der gesammelten Daten übernimmt der betriebsinterne Datenschutzverantwortliche.

Den Antrag zum herunterladen finden Sie bei uns im Downloadbereich oder unter folgendem Link: X-ALARM Antrag um Genehmigung der Videoüberwachung
 

Wie kann ich Abhilfe schaffen?
 

Moderne Videoanlagen bieten eine Vielzahl an technischen Hilfsmitteln, womit es dem Betreiber erleichtert wird alle Regelungen einzuhalten und trotzdem das Maximum aus dem Kamerabild herauszuholen.

Eine besonders innovative Technologie ist das sogenannte "Live Privacy Masking". Dabei wird das Kamerabild einer intelligenten Überwachungskamera digital analysiert und alle Menschen im entsprechenden Bereich werden bereits im Live-Bild unkenntlich gemacht. So bleibt das gesamte Kamerabild verwendbar und nur die Person selbst wird geschützt.

Im Video kann man sich ein Bild über die Möglichkeiten dieser neuen Technologie verschaffen.

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